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Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst

 

Eine Jahrhundertreform steht bevor

 

Obligatorische Mittagspause um eine halbe Stunde gekürzt

Die Einführung der Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst, eine Forderung der CGFP seit über 10 Jahren, befindet sich auf der letzten Zielgeraden. Nach einem ersten durchaus kritischen Gutachten des Staatsrats wurde der überarbeitete Text diese Woche im Ministerrat gebilligt, so dass der entsprechende Gesetzentwurf erneut auf den Instanzenweg geschickt werden kann. Die Regierung erfüllt somit eine Verpflichtung, die sie 2016 bei dem mit der CGFP ausgehandelten Gehälterabkommen eingegangen war.

Diese Vorlage, die den Staatsbediensteten künftig mehr Flexibilität bei der Planung ihrer Freistunden gewährleistet, stößt bei der CGFP weitgehend auf Zustimmung. Das Hauptanliegen dieser Jahrhundertreform ist es, das Familien- und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren. Mit diesem innovativen Instrument übernimmt der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle in der luxemburgischen Arbeitswelt. Die CGFP erwartet, dass auch die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft schnellstens in den Genuss dieser äußerst sinnvollen Maßnahme kommen werden.

Künftig wird den öffentlich Bediensteten die Möglichkeit geboten, Arbeitsstunden anzusammeln, um sie dann zu einem gewünschten Zeitpunkt in freie Tage umzuwandeln, ohne dass das Risiko besteht, dass geleistete Mehrstunden verloren gehen. An der CGFP-Grundforderung, dass eine angesparte Arbeitsstunde zu einem späteren Zeitpunkt auch in eine volle Urlaubsstunde umgewandelt werden kann, wird nicht gerüttelt.

Im Prinzip kann der „compte épargne-temps“ zudem auch mit Urlaubstagen gespeist werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub (25 Tage pro Jahr) hinausgehen. Insgesamt dürfen nicht mehr als 1.800 Stunden gesammelt werden. Die Betroffenen erhalten somit – falls erwünscht – die Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu beantragen.

Als wesentlichen Erfolg wertet die CGFP die Kürzung der obligatorischen Mittagspause auf eine halbe Stunde. Mit dieser Umsetzung dieser Maßnahme kam die Regierung einer Kernforderung der CGFP nach. Somit wird einer langjährigen Forderung der CGFP endlich Rechnung getragen. Außerdem können im Rahmen des „horaire mobile“ die Staatsbediensteten künftig morgens um 6:30 Uhr den Dienst eine halbe Stunde früher als bislang antreten. Diese Regelung setzt ein deutliches Zeichen für Nachhaltigkeit und dürfte mit dazu beitragen, die gravierenden Verkehrsprobleme zu entschärfen.

Auch in jenen Verwaltungen, die nicht über gleitende Arbeitszeiten verfügen, werden die Zeitsparkonten eingerichtet. Erfreut zeigt sich die CGFP darüber, dass die „comptes épargne-temps“ nicht nur bei den Staatsbeamten und -angestellten, sondern auch in allen öffentlichen Einrichtungen ihren Niederschlag finden werden. Mit dieser eindeutigen Klarstellung wird vermieden, dass erneut Diskussionen auftreten, die zu einem Schlichtungsverfahren führen können, wie dies in der jüngsten Vergangenheit der Fall war.

Ferner wurde die Gelegenheit genutzt, Anpassungen bei den Sonderurlaubstagen vorzunehmen. So dürfen sich zum Beispiel werdende Väter auf zusätzlichen Vaterschaftsurlaub freuen. Der sogenannte „Pappecongé“ wird von vier auf zehn Tage erhöht. Auch bei der Adoption fällt die Neuregelung großzügiger aus als bislang: Sie wird von zwei auf zehn Tage Sonderurlaub angehoben. Der nachgeburtliche Mutterschaftsurlaub („congé postnatal”) wird im gesamten öffentlichen Dienst von acht auf zwölf Wochen angehoben, unabhängig davon, ob die Mutter ihr Kind stillt oder nicht.

Bei der Anpassung der Sonderurlaubstage treten, anders als von der CGFP gefordert, die sich ausschließlich für Verbesserungen einsetzte, auch vereinzelte geringfügige ungünstige Anpassungen auf. Die CGFP kann im Übrigen nicht nachvollziehen, dass Paare, die einen zivilen Solidaritätspakt (PACS) abschließen, in Zukunft lediglich einen Tag Sonderurlaub erhalten, wohingegen verheiratete Paare drei Tage freigestellt werden.

Werdende Eltern, die es versäumen, ihren Arbeitgeber mindestens zwei Monate im Vorfeld der geplanten Geburt über den bevorstehenden Nachwuchs in Kenntnis zu setzen, laufen Gefahr, lediglich zwei Tage Sonderurlaub zu bekommen. Diese Einschränkung stößt bei der CGFP auf wenig Verständnis, obwohl die Neuregelungen dennoch einen Mehrwert darstellen.

Die Verbesserungen, die bei den „congés extraordinaires“ eintreten, sollen rückwirkend auf den 1. Januar 2018 rechtskräftig werden. Jene Bestimmungen, die für die Beschäftigten ungünstigere Auswirkungen nach sich ziehen, sollen hingegen ab dem Tag gelten, wo das Gesetz über die Zeitsparkonten in Kraft tritt.

Die CGFP fordert, dass der entsprechende Gesetzentwurf noch im Laufe dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet wird. Dieses Unterfangen kann nur gelingen, wenn der Staatsrat sein Gutachten innerhalb eines angemessenen Zeitraums erstellt. Alles andere wäre Unannehmbar.

Was die von der CGFP seit Längerem geforderten Nachbesserungen bei der Reform des öffentlichen Dienstes betrifft, liegt inzwischen eine schriftliche Reaktion seitens der Regierung vor. In einem Brief, den die CGFP an diesem Freitag erhalten hat, zeigt sich die Dreierkoalition gesprächsbereit.

Die CGFP begrüßt es ausdrücklich, dass die Regierung sich nicht einem Dialog verschließt. Im Gegensatz zu ihr ist die CGFP jedoch der Ansicht, dass die nachgebesserte Reform sofort in Angriff genommen werden muss, und nicht Bestandteil eines Gehälterabkommens sein darf. Bereits zuvor waren sämtliche Parteien dem CGFP-Aufruf gefolgt, indem sie schriftlich zu der Thematik Stellung bezogen hatten. In seiner Sitzung am 28. Februar wird der CGFP-Nationalvorstand eine detaillierte Bestandsaufnahme der eingegangenen Reaktionen durchführen und über die weitere Vorgehensweise befinden.


 


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